„Wer gesetzliche Pflichtaufgaben bestellt, muss ihre tatsächlichen Kosten übernehmen. Das Land darf die Verantwortung für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht auf freie Träger abwälzen. Wir brauchen eine verlässliche, rechtssichere Finanzierung – keine Kostendeckel und keine kommunale Ermessenslotterie,“ sagt Andreas Kaczynski, Sprecher der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg. Im Entwurf vorgesehene Deckelungen bei Miet- und Personalkosten gefährden die wirtschaftliche Stabilität von Kitas. Zugleich soll die Beteiligung an der öffentlichen Finanzierung an eine unbestimmte „angemessene Eigenleistung“ der Träger geknüpft werden. Das schafft Rechtsunsicherheit, eröffnet Kommunen weitreichende Ermessensspielräume und benachteiligt freie Träger gegenüber kommunalen Einrichtungen.
Nach einer gutachterlichen Bewertung von Prof. Dr. Jan Kepert vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe sind zentrale Formen der Kostenbegrenzung rechtlich ohnehin unzulässig: Notwendige Kosten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung müssen vollständig und angemessen refinanziert werden.
Mittagessen darf nicht vom Geldbeutel abhängen
Besonders kritisch ist die geplante Verlagerung der Kosten für die Mittagsversorgung auf die Familien. Steigen die Beiträge deutlich, besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder vom Mittagessen abmelden müssen. Für Kinder aus Familien, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen, ist eine monatelange Vorfinanzierung zudem vielfach nicht möglich. Das Mittagessen ist Teil des Bildungs- und Versorgungsauftrags der Kita und muss deshalb vollständig in den Betriebskosten berücksichtigt werden. „Kitas sind Bildungsorte und keine Aufbewahrungsstationen. Die vorgesehene Änderung an der Finanzierung des Mittagessens wird sich mit voller Wucht direkt auf die Kinder auswirken.“, erklärt Robert Witzsche, Mit-Initiator des Bündnis KiTAKOLLAPS. „Kinderrechte, Teilhabe und frühkindliche Bildung dürfen nicht davon abhängen, ob eine Familie es sich leisten oder zusätzliche Kosten kurzfristig vorstrecken kann.“
Qualität braucht Personal und Zeit
Der Gesetzentwurf löst die strukturelle Überlastung der Fachkräfte nicht. Es fehlen weiterhin klare Regelungen zur Finanzierung mittelbarer pädagogischer Arbeit und ausreichender Leitungszeit. Auch für lange Öffnungszeiten sind zusätzliche Personalressourcen erforderlich. Sinkende Kinderzahlen dürfen nicht zu Kündigungen, Arbeitszeitverkürzungen und dem Abbau von Frauenarbeitsplätzen führen. Freiwerdende Mittel müssen im System bleiben, um Qualität zu sichern und die dritte Betreuungsstufe sowie den verbesserten Personalschlüssel für Kinder unter drei Jahren umzusetzen. „Ein Gesetz, das Kitas finanziell enger führt, ohne Personal, Leitungszeit und pädagogische Arbeit abzusichern, produziert das Aus für viele Kitas per Landesrecht. Brandenburg braucht jetzt klare Finanzierungsregeln, die Qualität ermöglichen und Fachkräfte halten – nicht Regelungen, die den Mangel verwalten,“ sagt Maria Schäfer, Sprecherin des Bündnis Kita.Macht.Bildung.
Kita-Bündnispartner fordern verbindliche landesrechtliche Regelungen
Die Bündnispartner fordern den Landesgesetzgeber auf, den Entwurf grundlegend zu ändern und
insbesondere
- alle notwendigen Betriebskosten vollständig zu refinanzieren und die geplante
Personalkostendeckelung zu streichen; - die Begrenzung der Mietkosten auf ortsübliche Kaltmieten zurückzunehmen;
- die Pflicht zu einer „angemessenen Eigenleistung“ freier Träger zu streichen;
- eine verlässliche Entgeltfinanzierung nach den Grundsätzen der §§ 78b ff. SGB VIII sowie eine
wirksame Schiedsstelle zu verankern; - ein landeseinheitliches Kostenblatt und eine transparente Betriebskostensystematik einzuführen;
- Leitungszeit und mittelbare pädagogische Arbeit verbindlich zu finanzieren;
- die Kosten der Mittagsversorgung in den Betriebskosten zu berücksichtigen;
- die Trägervielfalt, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sowie Kinderrechte und inklusive Bildung zu sichern.
Brandenburg braucht ein Finanzierungsgesetz, das den Sicherstellungsauftrag der Jugendämter erfüllt und die Vielfalt der Betreuungsangebote schützt. Haushaltsentlastung darf nicht auf Kosten von Kindern, Familien, Fachkräften und freien Trägern gehen.
Hintergrund
Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung: https://www.liga-brandenburg.de/Rechtsgutachterliche-Stellungnahme-Prof-Kepert-zur-Kita-
Finanzierung-1060369.pdf
Stellungnahme der LIGA Brandenburg zum Entwurf des Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz:
https://www.liga-brandenburg.de/Konsequenzenpapier-zum-Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz-
1060321.pdf
Bündnis KiTAKOLLAPS: https://www.kitakollaps.de/
Bündnis Kita.Macht.Bildung: https://kita-macht-bildung.de/
LIGA Brandenburg: https://www.liga-brandenburg.de/
