Leistungsberechtigt sind erwachsene Menschen gem. § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII und den §§ 1 - 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung in der am 31.Dezember 2019 geltenden Fassung. Diese richtet sich an erwachsene Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder anderen Sinnesbeeinträchtigungen, die den einzelnen Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Unsere Arbeit beinhaltet, die Klienten zu unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen beziehungsweise zu reduzieren.
Das Hauptaugenmerk unserer Arbeit liegt in den Leistungen zur Sozialen Teilhabe §113 Abs. 1 SBG IX, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu befähigen bzw. sie hierbei zu unterstützen.
Dabei orientieren wir uns stets an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen.
Die Besucher der externen Tagesgruppe benötigen ein hohes Maß an Förderung und intensiver Betreuung in der alltäglichen Lebensführung (Hilfe beim An- und Ausziehen, Unterstützung bei hygienischen Maßnahmen, Assistenz beim Gang zur Toilette, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme).
Die Beratungs-, Betreuungs- und Begleithilfen für Familien, die ein Kind mit Teilhabeeinschränkung erziehen, sollen ausreichend und regional gut erreichbar sein, ebenso wie die Unterstützung für Eltern mit einer Teilhabeeinschränkung. Mobil, flexibel und alltagsorientiert sind sie brauchbar, um den langfristigen besonderen Anforderungen und der Erziehung gerecht werden zu können.
Der Familienunterstützende Dienst ist ein Angebot für Familien, die sich aus unterschiedlichen Gründen in einer für sie schwierigen Lebenssituation befinden und daher Beratung, Begleitung und unterstützende Leistungen benötigen. Der Familienunterstützende Dienst arbeitet mit dem Ziel, Freiräume für Familien mit Kindern mit Teilhabeeinschränkung bzw. die von einer Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betroffen sind, zu schaffen. Gleichzeitig soll einer drohenden Überlastung bzw. Isolierung vorgebeugt werden. Somit könnten Eltern und Familienangehörige ihre Interessen erhalten und auch den Bedürfnissen ihrer Angehörigen (Geschwisterkinder, Partner) fairer entgegenkommen. Gleichzeitig soll mit einer frühzeitigen, erfahrenen Unterstützung und Entlastung die Bewältigung von Alltags- und Erziehungsproblemen unterstützt und die Pflegebereitschaft der Familien aufrechterhalten werden.
Des Weiteren kann eine Begleitung den Familien helfen, die eventuellen Prozesse der Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung zu unterstützen, Familienbeziehungen zu klären und zu fördern, sowie die Intensivierung von Selbsthilfepotenzialen und Außenkontakten zu stärken. Die Begleitung soll den Angehörigen erleichtern, dass Familienmitglied mit einer Behinderung „loslassen“ zu können, um im Ablöseprozess Autonomie und Selbstständigkeit der heranwachsenden Menschen mit Teilhabeeinschränkung zu unterstützen und somit neue Erfahrungsräume zu schaffen.